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5. April 2013 Heinz-Michael Kittler

Verwitwet und Grundsicherung - LINKE will Wohnungsverlust verhindern

Oliver Neumann  / pixelio.de

Oliver Neumann / pixelio.de

Kreis Segeberg: Vor 2 Jahren hatte die Kreisverwaltung Mietobergrenzen unterhalb der vorher üblichen Werte der Wohngeldtabelle verfügt. Das trifft überwiegend Hartz IV Leistungsberechtigte aber auch Empfänger von Grundsicherung im Alter. Grundlage dafür war ein von Anfang an von der Linken Kreistagsfraktion heftig kritisiertes Gutachten, das  zwischenzeitlich erst recht völlig überholt ist. Obwohl deshalb nun ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben wurde, werden die abgesenkten Werte weiterhin angewandt.

Immerhin war es dem Kreis-Sozialausschuss auf Initiative der linken Kreistagsfraktion gelungen, wenigstens  für Hartz IV Familien, deren vormalige Mietobergrenzen nach Wohngeldtabelle gewährt wurden, diese nicht abzusenken, sondern einen Bestandschutz durchzusetzen. Obwohl eine Arbeitsgruppe des Kreises Segeberg gemeinsam mit der Bauwirtschaft festgestellt hatte, dass Wohnungen zu den festgesetzten Mietobergrenzen überhaupt nicht zur Verfügung stehen, muss das Jobcenter im Auftrag der Kreisverwaltung trotzdem weiterhin für Neufälle, d.h. mit dem Antrag auf Hartz IV, die längst überholten Niedrigwerte anwenden. Wenn die bewohnte Wohnung teurer ist, muss die Familie sich eine billigere suchen oder sich das Arbeitslosengeld II um die Differenz kürzen lassen. Das Jobcenter hat dem Sozialausschuss aber zugesagt, Härtefälle gesondert zu würdigen.

Weil das neue Gutachten noch lange nicht fertig ist und dann erst noch erneut durch die (nach der Kommunalwahl neu zu wählenden) Gremien muss, macht sich die Linksfraktion im Segeberger Kreistag aktuell aber auch große Sorgen um den Bereich der Grundsicherung im Alter. Ungeheures Leid wird z. B. bei Witwen und Witwern angerichtet, die nach dem Tod des Ehepartners nicht mehr ohne Grundsicherung auskommen und unter enormem Druck gesetzt werden umzuziehen, jedoch bei der Wohnungssuche nicht erfolgreich sein können.

Ihnen droht das gleiche Schicksal (Auszugsaufforderung oder Kürzung der Grundsicherung), wenn ihre Warmmiete höher ist als:
€ 339,- in Bad Bramstedt, Bad Segeberg und Kaltenkirchen,
€ 334,50 in Ellerau und Henstedt-Ulzburg, € 359,- in Norderstedt,
€ 351,50 in Wahlstedt und Amt Bornhöved,
€ 308 in den restlichen Ämtern und Gemeinden.

Deshalb hat die Linke jetzt beantragt, dass die den Hartz IV Fällen vom Jobcenter gewährte Härtefallwürdigung auch von den Sozialämtern gegenüber den Grundsicherungsfällen angewendet werden soll. Das ist nur recht und billig, zumal die Mittel der Grundsicherung im Alter dem Kreis Segeberg überwiegend vom Bund erstattet wird und das neue Gutachten ja gerade deshalb in Auftrag gegeben wurde, weil alle Beteiligten wissen, dass die vom Kreis verfügten Mietobergrenzen viel zu niedrig sind.

Perfide: Klagen haben große Erfolgsaussichten, denn der Kreis muss beweisen, dass es alternative Wohnungen zu den von ihm verkündeten Mietobergrenzen auch tatsächlich gibt. Allerdings dauern derartige Prozesse durchschnittlich zweieinhalb Jahre und wer tut sich das kurz nach dem Verlust des Ehepartners schon an, auch wenn Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht.