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2. März 2013 Heinz-Michael Kittler

Kreis will schlechtes Gutachten zweimal bezahlen.

Hein-Michael Kittler, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Kreistag

Hein-Michael Kittler, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Kreistag

In der Hoffnung, Leistungen an die Schwächsten der Schwachen weiter kürzen zu können, begehrt die Kreisverwaltung vom Sozialausschuss einen Beschluss, erneut ein bereits vor 17 Monaten für 30.000 € gekauftes Gefälligkeitsgutachten das gescheitert war, erneut zu bestellen und auch erneut voll zu bezahlen. Es geht um die Erstattung von Kosten der Unterkunft (KdU) an Leistungsberechtigte, die normalerweise durch die Wohngeldtabelle geregelt ist.

Weil der Gesetzgeber wegen der unterschiedlichen ortsüblichen Mieten jedoch bei z.B. ALGII-Berechtigten für die Erstattungen lediglich "Angemessenheit" vorschreibt, sieht die Kreisverwaltung trotz vieler verlorener Prozesse einen Spielraum unterhalb der Wohngeldtabelle und will diesen zwecks möglichst hoher Einsparung ausloten und die Tabellensätze senken. Die illusionäre Wunschvorstellung der Verwaltung liegt bei einem Einsparvolumen von jährlich 1,5 Mio. €. Wer dann oberhalb des willkürlich festgesetzten Satzes landet, bekommt eine Aufforderung nebst Frist vom Jobcenter, sich um günstigeren Wohnraum zu bemühen. Nach Fristablauf, oder wenn die Betroffenen gleich einknicken, wird die Differenz vom Regelsatz abgezogen.

Dazu Hans-Werner Machemehl, Vertreter der Linken im Sozialausschuss: "Diese Kürzungsaktion konnte auf unsere Initiative gemeinsam mit Kollegen anderer Parteien teilweise abgeblockt werden. Wir hatten vor einem Jahr Bestandsschutz für ALGII-Familien und einen Runden Tisch zur endgültigen Klärung erreicht. Nicht verhindern konnten wir, dass neue Anspruchsberechtigte weiterhin mit den Umzugs-Aufforderungsschreiben überzogen werden, obwohl immer mehr der angeschriebenen nicht mal arbeitslos sind, sondern von ihren Niedriglöhnen die Familie nicht durch bringen können.

Nun haben wir in mehreren Sitzungen das Problem ausführlich behandelt, sogar die Bauwirtschaft am Runden Tisch beteiligt. Ergebnis: zu den von der Kreisverwaltung gekürzten Sätzen gibt es überhaupt keine Wohnungen zu mieten. Wir hofften auf Nachbesserung der Sätze des ursprünglichen Gutachten, von mir aus auch wieder von der Firma Analyse und Konzepte aus Hamburg und haben beantragt, diese Nachbesserung als Reklamation zu bestellen, aber nicht noch einmal voll zu bezahlen."

Das sieht der Vorsitzende der linken Kreistagsfraktion, Heinz-Michael Kittler genau so "Der Kreis schmeißt zum zweiten mal sein Geld zum Fenster raus denn Schlüssigkeits- und Angemessenheitsbegründungen der Firma Analyse und Konzepte scheitern regelmäßig vor Gericht, wenn Betroffene, denen in der Regel Prozesskostenhilfe gewährt wird klagen und das aus zwei Gründen: Erstens ist die Firma pflichtwidrig nicht bereit, ihre Untersuchung auch dem Anwalt der Kläger vorzulegen, und zweitens ist nachzuweisen, dass Mietraum zu den geforderten Niedrigsätzen auch tatsächlich vorhanden ist.

Da bekannt ist, dass im Kreis Segeberg über 1000 Wohnungen fehlen, und jährlich hunderte aus der Sozialbindung herausfallen, kann das Gutachten nur dem Zweck dienen, Betroffene erst mal mit Kürzungsdrohung einzuschüchtern denn die meisten wehren sich nicht. Derartig mit Bürgern umzugehen, lehnen wir genau so ab, wie den Wunsch der Kreisverwaltung bei der Beratung im Sozialausschuss die Öffentlichkeit auszuschließen denn in ihrem Schreiben vom 14.05.2012 u.a. an die Stadt Norderstedt hatte die Kreisverwaltung den Beschluss des Sozialausschusses "Die Mietobergrenzen werden nochmals einem transparenten Verfahren unterzogen" ausdrücklich bestätigt." Diese Zusage sieht Kittler jetzt auch gebrochen.