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15. August 2013 Danny Blechschmidt

Anfrage: Wassersperren

Sachverhalt:
Die Hamburger Bürgerschaftsfraktion - Die Linke - hat aufgedeckt (http://www.hinzundkunzt.de/haushalte-ohne-wasser/ ), dass bei mehreren Personen in Hamburg - ähnlich wie bei Stromsperren - aus wirtschaftlichen Gründen das Wasser abgestellt wird bzw. wurde. Das ist absolut unmenschlich und widerspricht dem Recht auf Wasser, dass die UNO 2010 verkündet hat.  Kein fließend Wasser hat zur Folge: kein kochen, kein abwaschen, kein duschen, kein Toilettengang. In Schleswig-Holstein sind entsprechende Zahlen kaum bekannt.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:
Ist der Verwaltung in irgendeiner Form bekannt, dass die Stadtwerke in unserer Stadt Bürgerinnen und Bürgern das Wasser in den letzten 10 Jahren abgestellt haben? Wenn ja, bitte mit Begründung und Anzahl der betroffenen Personen.
Im voraus Danke.  
    
Mit freundlichen Grüßen
Danny Blechschmidt

Antwort der Verwaltung


Sehr geehrter Herr Blechschmidt,

die Verwaltung der Stadt Kaltenkirchen hat uns Ihre Anfrage zum Thema „Wassersperren" zur Beantwortung weitergeleitet. Aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit können wir erst jetzt Ihre Fragen beantworten:

Unterbrechungen der Wasserlieferung sind in Deutschland in einschlägigen Verordnungen geregelt. So können technische Gründe oder aber die Nichtzahlung von Wasserentgelten zur Einstellung der Versorgung führen.

Im Einzelnen:

A) Hauswasseranlagen (Kundenanlage hinter dem Wasserzähler), die nicht dem technischen Regelwerk entsprechen, müssen vom Wasserversorgungsunternehmen vom Netz der allgemeinen Versorgung getrennt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine mögliche Verkeimung in der Kundenanlage das Netz der allgemeinen Wasserversorgung bedroht. In diesen Fällen wird das Allgemeinwohl vor die Versorgung des Einzelnen gestellt.

B) In Fällen der Nichtzahlung von Wasserentgelten wird das Versorgungsunternehmen ebenfalls zur Einstellung der Versorgung berechtigt.

In Kaltenkirchen wird dies wie folgt gehandhabt:
Bei fehlenden Zahlungseingängen wird der Kunde gemahnt und darauf hingewiesen, dass er bei weiterer Nichtzahlung mit der Einstellung der Wasserversorgung in einigen Wochen zu rechnen hat. Erfolgt in diesem Zeitraum keine Begleichung der offenen Rechnungen/ Forderungen, so wird
der Schuldner mit einem zeitlichen Vorlauf von 3-5 Werktagen erneut daran erinnert, dass er bei weiterer Zahlungsverweigerung die Unterbrechung der häuslichen Trinkwasserversorgung riskiert. Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung wird dem Kunden dann die Möglichkeit gegeben, sich während der Öffnungszeiten frisches Trinkwasser mit geeigneten Behältnissen aus dem Wasserwerk Kaltenkirchen abzuholen.

In der Praxis ergibt sich folgendes Bild: Die in Kaltenkirchen durchgeführten Sperrungen der Wasserzufuhr dauern im Durchschnitt 2-3 Stunden an, nur in Einzelfällen besteht eine darüber hinausgehende Versorgungsunterbrechung. Eine Erfassung der Sperrungen zu statistischen Zwecken erfolgt nicht, so dass wir Ihnen nicht angeben können, wie viele Personen im Einzelfall oder im Ganzen von einer Sperrung betroffen gewesen sind.

Mit freundlichen Grüßen,
OLAF NIMZ

Geschäftsführer