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21. April 2015 Danny Blechschmidt

Anfrage:„ Obdachlosigkeit in unserer Stadt „

Kaltenkirchen, 08.02.2015
 
Ich beziehe mich auf meine Anfrage während der Stadtvertretersitzung am 16.12.2014 und stelle nun offiziell eine erneute Anfrage mit der Bitte um Beantwortung hinsichtlich der Obdachlosigkeit in Kaltenkirchen.
 
Folgende Fragen bitte ich zu beantworten: 

1) Wie viele Menschen leben nach Kenntnisstand der Verwaltung derzeit auf der Straße (auf Grundlage von empirischen Erhebungen), gelten also als obdachlos?

Der Verwaltung sind keine Personen bekannt, die in Kaltenkirchen auf der Straße leben. 3 männliche Obdachlose sind im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Zeit in der städtischen Unterkunft Kamper Stieg 1 untergebracht.
 
Bitte aufschlüsseln nach:

  • Geschlecht,
  • Alter (Aufzeigen der Obdachlosen unter 18 und unter 25 Jahre)
  • Migrationshintergrund
  • Unterhaltsverpflichtung bzw. Erziehungsberechtigung (Eltern mit Kindern und Alleinerziehende).   

Falls diese Frage nicht beantwortet werden kann, bitte ich um eine Erläuterung warum es nicht
möglich ist und weswegen diese Erhebung nicht von der Verwaltung eingefordert wird.
 
2) Ist bzw. wird seitens der Verwaltung geplant, regelmäßige Statistiken über die
Obdachlosenzahl in unserer Stadt zu führen?  
 
Über Wohnungsräumungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf (Einweisung in die städtische Obdachlosenunterkunft Kamper Stieg) wird halbjährlich über den Regelbericht im Sozial- und Gleichstellungsausschuss berichtet. Auch im Jahresverwaltungsbericht wird hierüber regelmäßig berichtet.

 
Wenn nicht, bitte auch hier begründen, warum es keine Planung diesbezüglich gibt und warum auch kein Bedarf notwendig erscheint.
 
3) Wie viele der Obdachlosen konnten seit 2012 in Wohnraum vermittelt werden? 
Bitte mit Angabe, ob es sich um eine eigene Wohnung, ein betreutes Wohnen, Pflegeheim oder ähnliches gehandelt hat.
 
In den letzten 3 Jahren konnten mehrere Personen aus der städtischen Obdachlosenunterkunft Kamper Stieg in Wohnraum vermittelt werden. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der präventiven Vermeidung drohender Obdachlosigkeit (präventive Stadtsozialarbeit).

4) Wie viele Menschen leben in unserer Stadt in Notunterkünften und wie viele Plätze stehen dort zur Verfügung? Bitte aufschlüsseln nach:

  • Geschlecht,
  • Alter (Aufzeigen der Obdachlosen unter 18 und unter 25 Jahre)
  • Migrationshintergrund
  • Unterhaltsverpflichtung bzw. Erziehungsberechtigung (Eltern mit Kindern und Alleinerziehende).    

Die Obdachlosenunterkunft bewohnen zur Zeit 3 männliche Obdachlose, die alle über 25 Jahre alt sind. Eine Person hat einen Migrationshintergrund. Es werden insgesamt 26 Plätze in den städtischen Unterkünften für Obdachlose vorgehalten. Sie werden zur Zeit weitestgehend für die Unterbringung der der Stadt zugewiesenen alleinstehenden
Asylbewerber genutzt.

 
5) Wie viele Männer und Frauen sind ohne Angaben über ihren weiteren Verbleib als
„unbekannt verzogen“ in Kaltenkirchen von 2012 bis 2014 erfasst?
 
Aus 2012 noch: 7, 2013: 4, 2014: 6 Personen.
 
6)  Wie viele Menschen leben derzeit in öffentlichen/öffentlich geförderten Unterkünften? Bitte aufschlüsseln nach:

  • Geschlecht,
  • Alter (Aufzeigen der Obdachlosen unter 18 und unter 25 Jahre) 
  • Migrationshintergrund
  • Unterhaltsverpflichtung bzw. Erziehungsberechtigung (Eltern mit Kindern und Alleinerziehende).   

Siehe oben
 
8) Wie viele der in öffentlichen/öffentlich geförderten Unterkünften lebenden Menschen konnten seit 2012 in Wohnraum vermittelt werden? Bitte mit Angabe, ob es sich um eine eigene Wohnung, ein betreutes Wohnen, Pflegeheim oder ähnliches gehandelt hat.
Bitte aufschlüsseln nach:

  • Geschlecht, 
  • Alter,
  • Migrationshintergrund.

Siehe oben
 
9)  Wie hoch ist die durchschnittliche und die höchste Verbleibdauer von Obdachlosen auf der Straße in Kaltenkirchen?  
 
Obdachlose auf der Straße sind der Verwaltung nicht bekannt.
 
10) Wie hoch ist die durchschnittliche und die höchste Verbleibdauer von Menschen in
Notunterkünften in Kaltenkirchen?
 
Höchste Verweildauer: 21 Jahre
 
11) Wie hoch ist die durchschnittliche und die höchste Verbleibdauer von Menschen in
öffentlichen/öffentlich geförderten Unterkünften in Kaltenkirchen?
 
Nicht bekannt.
 
12) Wie schätzt die Verwaltung die Entwicklung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in den
nächsten 3 Jahren ein? Falls hierzu keine Prognose der Verwaltung vorliegt, bitte ausführlich
begründen, warum die Verwaltung keinen Bedarf dazu sieht.

Gleichbleibend. Das präventive Konzept der Verhinderung drohender Obdachlosigkeit funktioniert weitestgehend.
 
13) Inwieweit ist der Verwaltung bekannt, ob Obdach- und Wohnungslose in den letzten 3 Jahren auf der Straße verstorben sind? Ebenso in Notunterkünften/Obdachlosenheim und in öffentlichen/öffentlich geförderten Unterbringung? Wenn ja bitte aufschlüsseln nach Notunterkünften, Obdachlosenheimen und öffentlichen bzw. öffentlich geförderten Unterbringungen.
 
In den städtischen Obdachlosenunterkünften ist in den letzten 3 Jahren eine ältere Person
verstorben.

 
14) Gibt es seitens unserer Stadt, gerade in der kalten Jahreszeit, die Möglichkeit für Obdachlose eine kostenlose, warme Mahlzeit oder warme Getränke zu bekommen? Wenn nicht bitte ausführlich begründen, warum seitens der Verwaltung kein Grund zur Veranlassung besteht.  
 
Nein – mittwochs wird der Mittagstisch der Ev.-Luth. Kirchengemeinde angeboten. Wer mittellos ist erhält Sozialleistungen, z. B. zum Erwerb von Essen und Getränken, durch jobcenter oder Sozialamt. Das gilt z.B. auch für sog. Durchreisende. In den letzten Jahren  hat in der Stadtverwaltung aber diesbezüglich niemand vorgesprochen.
 
15) Werden seitens der Verwaltung auch Gelder für warme Kleidung und/oder Schlafsäcke für obdachlose Menschen zur Verfügung gestellt, die nicht in Notunterkünften übernachten möchten bzw. keinen Platz bekommen? Falls nicht, bitte begründen weshalb nicht.
 
Siehe oben.
 
16) Wie wird, während der kalten Jahreszeit, die medizinische Versorgung obdachloser Menschen sichergestellt? Falls der Verwaltung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, bitte begründen ob etwas und was hierzu angedacht bzw. geplant ist. Falls nicht, bitte begründen weshalb nicht.
 
Siehe oben.
 
Bei Rückfragen zu den einzelnen Fragen, wenden Sie sich gerne an mich. 
Vielen Dank für Ihre Mühe. 
Mit freundlichen Grüßen,

Danny Blechschmidt