Zur Zeit wird gefiltert nach: Ortsverband Bad Segeberg – Wahlstedt – Trappenkamp

2. November 2009

Juristische Bauchlandung der Stadt Wahlstedt

Der Ausbau der Wahlstedter Waldstraße zwischen dem Kreisel (Segeberger Straße)  und dem Westpreußenweg entwickelt sich immer mehr zu einem schlechten Possenspiel. Seit Baubeginn im Jahr 2000 hat dieses Bauvorhaben die Stadt Wahlstedt und ihre politischen Gremien immer wieder in negative Schlagzeilen verstrickt. Nun wird die Stadt 35.000 Euro an die Anlieger zurückzahlen müssen, nachdem diese erfolgreich gegen die Beitragsbescheide geklagt haben.

Am Anfang dieses Dilemmas stand der Streit um den Bau des Mittelstreifens zwischen dem Kreisel und dem Westpreußenweg. Damalige Stadtvertreter vertraten die Auffassung, dass die Verwaltung den Beschluss zum Bau eines Mittelstreifens eigenmächtig ausgeweitet hatte. Dieser Streit mündete in einem „ Untersuchungsausschuss“. 


Als nächster Akt in diesen Possenspiel folgte dann der Beschluss zu den Ausbaubeiträgen der Anlieger; obwohl es damals schon konträre Meinungen in dem betreffenden Ausschuss gab, stimmte die Mehrheit der Stadtvertreter der Empfehlung der Stadtverwaltung zu, die Ausbaubeiträge nicht nur für unmittelbaren Baubereich zu erheben, sondern auch für den restlichen Bereich der Waldstraße bis zur Kreuzung Kronsheider Straße.


Die Verwaltung ermunterte die Anwohner der Waldstraße gegen den Bescheid zu klagen. Aus dem Urteil sollte ein Präzedenzfall für zukünftige Bauvorhaben der Stadt Wahlstedt geschaffen werden. Denn je größer die Anzahl derer, die die Ausbaubeiträge zu zahlen haben, umso kleiner wird der Anteil der Stadt. Diesem Ansinnen bereitete das Gericht bereits im Jahr 2007 ein Ende und urteilte gegen die Stadt Wahlstedt.
Wer nun glaubte, dass die Stadt Wahlstedt daraus ihre Lehren gezogen hätte, wurde schnell eines Besseren belehrt. Die Verwaltung reichte daraufhin im zuständigen Ausschuss die Beschlussvorlage ein, für die im Jahr 2005 installierte Beleuchtung die Ausbaubeiträge in den besagten Bereichen zu erheben. Abermals stimmten die sogenannten Volksvertreter dieser rechtswidrigen Beschlussvorlage zu, anstatt dem Handeln der Verwaltung Einhalt zu gebieten.
Abermals sahen sich die Anwohner der Waldstraße genötigt, sich ihr Recht vor Gericht zu erkämpfen. Auch diesmal folgte das Gericht den Ausführungen der Anwohner und sprach ein weiteres Urteil zu Ungunsten der Stadt Wahlstedt.
Aus diesem Urteil resultiert die Rückzahlung von 35.000,--€ der bereits bezahlten Ausbaubeiträge. Der Imageschaden gegenüber der Bevölkerung lässt sich hingegen nicht beziffern.
DIE LINKE erwartet, dass es Stadtvertreter gibt, die couragiert und engagiert in den politischen Gremien arbeiten und ihrer Kontrollpflicht gegenüber der Verwaltung nachkommen. Hätten sich die sogenannten Stadtvertreter konsequent gegen diese rechtswidrige Beschlussvorlage gestellt, hätten sie den Schaden für die Stadt Wahlstedt abwenden können und müssen.
Denn die angefallenen Anwalts- und Prozesskosten belasten den sowieso schon am Boden liegenden Haushalt und erschweren nötige Investitionen an anderer Stelle – wie zum Beispiel für die Renovierung des maroden Freibades.
Wir laden die Bevölkerung  zu einem offenen Dialog ein, um sich künftig im Vorwege gegen diese Willkür der Verwaltung und der in der Stadtvertretung vertretenen Parteien zu wehren.